AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen der
Ramspott & Brandt GmbH
1. Allgemeines
Für die gesamte, auch zukünftige, Geschäftsverbindung gelten die nachstehenden Vereinbarungen, die durch die Auftragserteilungen, spätestens jedoch durch die (Rück-E-mail) und der Abnahme der Ware, anerkannt werden und damit Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge sind, soweit in diesen Verträgen nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen der Schriftformklausel.
2. Aufträge
Bei unseren Angeboten sind die Preise stets freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Bei Einzelstücken sind Preisangebote immer unverbindlich und werden von uns bei mehr als 20 % Überschreitung unter Darlegung des Aufwandes abgerechnet. Die Preise gelten ab Werk, immer inkl. Mehrwertsteuer! Verpackung, evtl. Montagekosten u.a. gehen extra sind aber immer in der Bestellung ausgewiesen. Die Mehrwertsteuer wird mit dem zum Tage der Lieferung geltenden Satz berechnet. Für die Preise maßgebend ist die am Tag der Lieferung gültige Preisliste bzw. der in unserer Auftragsbestätigung genannte Preis. Abbildungen, Beschreibungen sowie angegebene technische Daten sind ohne Verbindlichkeit für uns, soweit kleine Abweichungen in Frage kommen. Kaufverträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (Rück-E-mail) zustande. Die Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn die Auslieferung der bestellten Gegenstände vereinbarungsgemäß unmittelbar nach Eingang des Auftrages erfolgt.
3. Lieferung
Die Gefahr geht auch bei ausnahmsweise frachtfreier Lieferung oder bei Auslieferung mit unserem eigenen Fahrzeug auf den Auftraggeber über, sobald die Ware unser Werk verläßt bzw. verladen wird. Änderungen in der Konstruktion und der Ausführung, die wir vor Auslieferung eines Auftrages an der betreffenden Ware allgemein vornehmen, erfolgen aufgrund des technischen Fortschritts im Interesse unserer Kunden und können nicht beanstandet werden.Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Informationen für den Abschluss eines Fernabsatzvertrages
4. Lieferzeit
Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Verspätete Lieferungen berechtigen nicht zur Aufhebung des Auftrages oder zur Stellung von Schadensersatzansprüchen. Der Kunde hat jedoch das Recht, nach Ablauf der angegebenen Lieferzeit eine angemessene Frist von mindestens 6 Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Lieferung bis dahin nicht erfolgt oder als versandbereit gemeldet worden ist. Ansprüche wegen Nichterfüllung sind der Höhe nach beschränkt auf den Betrag, den der Besteller für den Kauf gleichartiger Ware bei einem Dritten über den mit uns vereinbarten Kaufpreis hinaus zu zahlen hat. Mittelbare Schäden werden nicht ersetzt. Unvorhergesehene Ereignisse, die von uns nicht zu vertreten sind, wie Betriebsstörungen aller Art, höhere Gewalt, Ersatzfertigung wegen Ausschuß, Lieferverzögerung von Unterlieferanten usw. – in den eigenen Werken oder bei den Unterlieferanten – verlängern die Lieferzeit angemessen, und zwar auch dann, wenn die angegebene Lieferzeit bereits abgelaufen ist. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ein Ersatz des durch die verzögerte Lieferung entstandenen Schadens wird nicht gewährt. Erhaltene Gegenleistungen sind zurück zu gewähren und Käufer ist umgehend über die Nichtverfügbarkeit des Vertragsgegenstandes zu unterrichten.
5. Abnahme
Nicht rechtzeitig abgerufene Ware kann berechnet und zum Versand gebracht werden. Bei lagerfertiger Ware ist es uns freigestellt, Rechnung zu erteilen und nach Zielablauf Zahlung zu verlangen. Eine weitere Lagerung berechtigt zur Berechnung von Lagergeld.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen für Einzelaufträge sind sofort nach Warenerhalt ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Reparatur – und Ersatzteilrechnungen sind immer sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zielüberschreitungen können unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder der europäischen Zentralbank berechnet werden. Zahlung durch Wechsel ist nicht zulässig. Befindet sich der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei unbefriedigenden Auskünften über die Bonität des Bestellers sind wir berechtigt, für bereits gelieferte Ware Zahlung vor Fälligkeit der Rechnung zu verlangen, ferner bei nicht rechtzeitiger Zahlung für vorausgegangene Lieferungen auch für noch auszuführende Aufträge die Zahlungsbedingungen zu ändern und Vorauszahlungen zu verlangen oder insgesamt von dem Kaufvertrag zurückzutreten, wenn Käufer eine Frist zur Zustimmung zur Änderung der Vertragsbedingungen gesetzt wurde und er in dieser auf die sich daraus ergebenden Folgen hingewiesen wurde. Aufrechnung oder Zurückbehalten von Zahlungen ist nur mit Forderungen zulässig, die von uns anerkannt oder die rechtskräftig festgestellt worden sind. Insbesondere Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung oder Aufrechnung von Zahlungen. Zahlungen werden grundsätzlich gemäß § 366 BGB verrechnet, es sei denn, der Käufer hätte bei Zahlung eine genaue Zahlungsbestimmung getroffen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Forderungen – auch aus anderen Rechtsgeschäften – unser Eigentum. Bei Zahlung durch Scheck bleibt sie bis zur Einlösung des Schecks unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt ein Vorbehaltseigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn seine sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber erfüllt sind. Für die Zeit des Eigentumsvorbehalts ist der Besteller verpflichtet, die Ware in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und für uns zu verwahren. Er darf sie bis zur vollständigen Bezahlung ohne unsere schriftliche Zustimmung weder verpfänden noch an Dritte zur Sicherung übereignen. Der Besteller ist auch verpflichtet, uns vor einer Pfändung dieser Ware durch Dritte oder von jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte unverzüglich zu benachrichtigen. Für den Verlust der gelieferten Ware durch Diebstahl, Feuer, Wasser oder ähnliche Ereignisse haftet der Besteller auch ohne eigenes Verschulden. Soweit die gelieferte Ware vor der Bezahlung be- oder verarbeitet wird, bleibt sie in der Be- oder Verarbeitungsstufe und auch als fertige Ware unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn der Wert der Verarbeitung größer ist als der Wert, der von uns gelieferten Ware. Falls die gelieferte Ware mit anderen Waren verbunden oder vermischt wird bzw. in andere Gegenstände eingebaut wird, werden wir anteilmäßig Miteigentümer der verbundenen oder vermischten Sache bzw. des Gegenstandes, in die die Ware eingebaut wird. Das gilt auch dann, wenn die neue Sache im Verhältnis zu der von uns gelieferten Ware die Hauptsache ist. Der Besteller tritt hiermit im Voraus die Miteigentumsrechte an uns ab und verwahrt die Sache mit kaufmännischer Sorgfalt. Nicht bezahlte, gelieferte Ware darf im regelmäßigen Geschäftsverkehr – verbunden oder nicht verbunden bzw. eingebaut, verarbeitet oder nicht verarbeitet – nur unter Beachtung unserer Eigentumsvorbehalte weiterveräußert werden. Im Falle dieser Veräußerung tritt der Besteller hiermit schon jetzt die Forderung gegen den jeweiligen Dritten an uns mit der Maßgabe ab, daß er bis auf Widerruf berechtigt ist, die Forderungen für uns einzuziehen (Inkassozession). Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt, werden auf Aufforderung des Bestellers die über den effektiven Bestand der Forderung hinausgehenden Forderungen freigegeben.
8. Verpackung und Versand
Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und wird nicht zurückgenommen. Die Verpackung erfolgt, mangels besonderer Weisung, nach dem besten Ermessen. Die Übernahme der Ware durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen ohne Beanstandung gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung von uns wegen nicht sachgemäßer Verpackung oder Verladung sowie für unterwegs entstandene Verluste oder Beschädigungen aus.
9. Gewährleistung
Wir leisten nur Gewähr für neue Waren oder von uns getätigte Werkleistungen. Ansonsten erfolgt die Lieferung wie besichtigt unter Ausschluss der Gewährleistung mit Ausnahme der Gewährleistung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit sowie für grobes Verschulden. Bei Verbrauchsgüterkauf wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet, soweit nicht in diesen Bestimmungen eine zulässige Begrenzung vorgenommen wurde. Beanstandungen von Lieferungen in Bezug auf Menge und Güte der Ware sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, Reklamationen von Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Rechnung zu erheben. Soweit eine Beanstandung von uns anerkannt wird, leisten wir Gewähr in der Weise, daß wir etwa sich zeigende Material – oder Arbeitsfehler im Werk unseres Lieferanten kostenlos beseitigen oder nach unserer Wahl für das fehlerhafte Teil Ersatz leisten. Gewährleistungsansprüche des Bestellers, bei Lieferung an Verbraucher und Nichtverbaucher, verjähren in zwölf Monaten, ebenso bei Lieferung von gebrauchten Gegenständen. Die Verjährung beginnt mit der Lieferung der Ware. Die beanstandeten Waren sind im dem Zustand, in welchem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befinden, unverändert und kostenfrei zu unserer Besichtigung bereitzuhalten. Leistungsgesteigerte Motoren bzw. Tuning-Teile für solche Motoren sind kurzlebige Hochleistungsprodukte, für die eine Gewährleistung nicht übernommen wird. Sie sind nicht zum Gebrauch auf öffentlichen Straßen bestimmt und entsprechen nicht den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen. Jede Haftung für das Abhandenkommen oder die Beschädigung uns übergebener Teile durch Diebstahl, Feuer, Unruhen oder jegliche sonstige Ursachen besteht nur, wenn nachgewiesen werden wird, daß uns hieran ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Jede Haftung für die Übereinstimmung der Ausführung unserer Ware mit geltenden Sportregeln oder Gesetzen oder für die Eignung der Ware für bestimmte durch derartige Vorschriften geregelte Verwendungszwecke ist ausgeschlossen. Für Beschädigungen, die durch nicht sachgemäßen Einbau oder unsachliche oder vorschriftswidrige Behandlung unserer Ware verursacht werden, übernehmen wir keine Verantwortung . Bei Verwendung fremder Erzeugnisse bei der Herstellung unserer Ware bzw. bei der Lieferung fremden Zubehörs oder vollständig fremder Motoren oder Geräten können wir in jedem Fall statt einer Gewährleistung die Ansprüche abtreten, die uns selbst gegen das Lieferwerk oder einen sonstigen Lieferanten zustehen. Schließlich erlischt die Gewährleistung, wenn der Liefergegenstand von dem Kunden oder irgendeinem Dritten bearbeitet oder sonst irgendwie verändert wird, es sei denn, daß die Veränderung mit uns abstimmt ist und sachgerechter Weise durchgeführt wird.
9.1 Sachmangelhaftung
Die Sachmangelhaftungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Verjährungsfrist für Sachmangel beträgt bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt unter Ausschluß jeglicher Sachmangelhaftung. Die Verjährungsfrist beginnt mit Gefahrenübergang. Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Käufers sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d. h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch beschränkt. Wir haben das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Etwaige Aus- und Einbaukosten bzw. der entstandene Arbeitsaufwand wird nicht erstattet wird nicht erstattet. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit einem dem Käufer zur Nacherfüllung gesetzte angemessene Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzung für die Ausübung des Rücktrittrechts bestimmen sich nach § 323 BGB. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schäden begrenzt. Im übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen: insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und / oder Gesundheit. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, welche nicht an den Vertragsgegenstand unmittelbar entstanden sind. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für alle Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Ansprüche auf Mangelbeseitigung hat der Käufer schriftlich bei uns geltend zu machen. Im Fall eines Mangels, der auf einer fehlerhaften nicht von uns durchgeführten Montage beruht, sind wir zur Mangelbeseitigung nur verpflichtet, wenn die Montage bzw. der Einbau der verkauften Sache fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchführung hat der Käufer darzulegen und zu beweisen. Lieferungen von Turboladern oder deren Reparatur, welche für Tuning oder für Sportzwecke verwendet werden, erfolgen grundsätzlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleitung. Bei einem von uns nicht genehmigten Eingriff in das Teil oder bei einem Einbau in ein anderes als bei der Bestellung angegebenes Fahrzeugmodell oder zu einem anderen als bei der Bestellung angegebenen Zweck, erlischt jeder Gewährleistungsanspruch. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
9.2 Sonstige Ansprüche
Bei Waren die wir nicht selber hergestellt haben, sind weitere Ansprüche ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere wegen eines Produktfehlers, den der Hersteller zu vertreten hat. Wir treten insoweit alle Ansprüche, die wir gegen den jeweiligen Hersteller und/oder Vorlieferanten haben, an den Käufer ab. Die Abtretung von gegen uns gerichteten Ansprüchen bedarf unserer Zustimmung.
9.3 Unternehmerrückgriff bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer und Werkstätten
Wenn der Käufer die verkaufte Sache im Rahmen eines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft oder einbaut und diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, kann der Käufer seine Sachmangelhaftungsansprüche uns gegenüber nicht geltend machen. Der Käufer hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch auf Schadenersatz.
10. Haftungsbeschränkung
Von uns zu ersetzender Schaden ist in jedem Falle der Höhe nach beschränkt auf die Höhe der für uns hier abgeschlossenen Versicherung, über die wir dem Käufer auf Verlangen Auskunft geben. Der Käufer ist verpflichtet , diesen Haftungsausschluß bei jeder Veräußerung unserer Erzeugnisse auch seinem Abnehmer aufzuerlegen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung hat der Besteller uns den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit durch fahrlässige Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Plfichtverletzung seines gesetzlichen Verwenders oder Erfüllungsgehilfen zu entstehen.
11. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand aus allen Geschäften ist Wiesbaden. Das gilt auch für Scheckklagen. Alle Geschäfte, auch mit ausländischen Abnehmern, unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die Ungültigkeit einzelner Klauseln dieser Vereinbarungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des gesetzlich möglichen der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Die im Rahmen der ausgeführten Kundenaufträge demontierten und erneuerten alten Bauteile werden auf unsere Kosten ohne Rücksprache mit dem Kunden entsorgt.
Ausnahmen hiervon erfolgen nur, wenn der Kunde vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich und schriftlich erwähnt hat, dass er die Alteile behalten möchte.
12. Garantie
Wir gewähren auf unsere Turbolader eine 12-monatige Garantie bis 50.000 km. Bei einem Einbau des Turboladers durch unsere Werkstatt kann sich die Garantie bis auf 24 Monate verlängern. Eine Garantieverlängerung ab dem 13. Monat bezieht sich lediglich auf das Bauteil Turbolader, evtl. anfallende Aus- und Einbaukosten sind dadurch nicht abgedeckt und müssen vom Kunden getragen werden.
In einen von uns anerkannten Garantiefall bei einen verkauften Austausch-Turbolader ersetzen wir für den zusätzlich entstandenen Aus- und Einbauaufwand 45 € netto (53,55 € inkl. MwSt.) pro Stunde gemäß den Zeitvorgaben des Fahrzeugherstellers. Darüber hinaus entstandene Kosten für Material und Arbeitsaufwand werden nicht erstattet.
Für Schweizer Bestellungen!
Bitte beachten Sie, wenn Sie von der Schweiz aus bestellen: dass auf den Netto-Rechnungsbetrag noch Zollgebühren von z. Zeit ca. 48,- CH-Franken und 7,6% Einfuhrumsatzsteuer addiert werden müssen. Die Gebühren werden Ihnen direkt von der Deutschen Post Schweiz AG in Rechnung gestellt. (Wir übernehmen für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr.)
Unsere Öffnungszeiten: Mo - Do 7.30 – 17.30 Uhr, Fr 7.30 - 16 Uhr, Pause 13 - 14 Uhr
Ramspott & Brandt GmbH • Anna-Birle-Str. 6 • 55252 Mainz-Kastel • Tel. +49 (0) 6134 – 55 787 55 • mail@turboreparatur.de
Ohne Kaufbeleg und Einbaunachweis der originalen Ölzufuhrleitung wird ein Garantieantrag nicht bearbeitet!
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Garantieantrag Turbolader herunter.